(aus: In/Press #3, Oktober/November 2018)
Die neuen Polizeigesetze stehen, nicht nur symbolhaft, für die autoritäre Zuspitzung von Staat und Gesellschaft: Während die Polizei für Aufstandsbekämpfung, Überwachung und Bestrafung fitgemacht wird, schafft der bürgerliche Staat grundrechtliche Freiheiten ab.
Dass die Verschärfungen im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) gravierend sind, lässt sich bereits gut daran bemessen, wie triumphierend der ehemalige Innenminister und CDU-“Hardliner“ Uwe Schünemann die Vorlage in einer Pressekonferenz mit seinem SPD-Nachfolger Boris Pistorius vorstellt. Doch die aktuellen Gesetzesvorhaben alleine auf einige scharfe Ordnungsfanatiker in Bund und Ländern zu reduzieren, würde dem Ernst der Sache erstens nicht gerecht und zweitens die politischen und gesellschaftlichen Hintergründe verkennen.
Denn der vielzitierte „Rechtsruck“ in Deutschland und Europa, von dem parlamentarische Erfolge völkisch-nationalistischer Projekte und der Anstieg antisemitischer, rassistischer, antifeministischer Ausbrüche nur zwei Seiten der selben Ekelmedaille sind, hinterlässt auch tiefe Spuren in den staatlichen Ministerien und Sicherheitsapparaten.
Dabei ist es ja nun keineswegs so, als ob die bisherige Gesetzeslage sowie ihre Interpretation und Umsetzung nicht repressiv genug wären und bereits jetzt die Grundlage für Polizeigewalt, Schikane durch Ordnungsbehörden oder massenhafte Überwachung bilden. Davon zeugen die alltägliche Gewalt durch „Racial Profiling“ (anlasslose polizeilichen Kontrolle von Menschen anhand rassistischer Kriterien) ebenso, wie das Verbot der unabhängigen Presseplattform „linksunten.indymedia“ vergangenes Jahr und die jüngst wieder zunehmenden Razzien gegen linke Zentren.
Klar ist: Von einem Staat, der als Konsequenz aus der Mitwirkung und Vertuschung im NSU-Komplex den Inlandgeheimdienst nicht abschafft sondern mit mehr Befugnissen und Geld belohnt, ist nicht viel anderes zu erwarten.
„Wenn sich die Gesellschaft faschisiert musst du… gegen das Polizeigesetz sein!“
Jedoch verschärfen sich derweil Ton und Taten nachhaltig unter gütiger Mitwirkung nationalistischer AfD-Versteher*innen quer durch alle Parteien und auch in vielen Redaktionsstuben des Landes wird eigentlich nur noch gestritten ob „mit Rechten reden“ oder „wie Rechte reden“ die neue Handlungsmaxime ist.
Die in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und fast allen weiteren Bundesländern vollzogenen oder noch zur Debatte stehenden Gesetzesverschärfungen dürfen somit auch nicht als isoliertes Phänomen begriffen werden. Stattdessen stellen sie den neuerlichen Ausdruck eines längerwährenden Prozesses der autoritären Formierung dar, in der der bürgerliche Staat und seine Vertretungen sich immer weniger an die eigenen Spielregeln gebunden fühlen bzw. diese stetig zu ihren Gunsten umschreiben. Das wird ganz besondere dann deutlich, wenn lauthals von „der Stärkung des Rechtsstaats“ gesprochen, aber vor allem die Ausweitung von Kontrolle und Ordnung, Macht und Gehorsam gemeint ist.
Deshalb mag es aus pragmatischen Gründen zwar durchaus notwendig sein, den Staat an seine rechtlichen Versprechen zu erinnern und auf die Einhaltung der Bürger*innenrechte zu pochen, um im Zuge gesellschaftlicher Barbarisierung nicht noch hinter diese Errungenschaften zurückzufallen.
Doch sollte gleichzeitig ins Gedächtnis gerufen werden, dass diese Freiheiten historisch vor allem gegen staatliche Strukturen erkämpft werden mussten und das aus gutem Grunde.
Wer Staat sagt muss auch Gewalt sagen
Denn eine grundlegende Erkenntnis ist so simpel wie scheinbar doch verschleiert: Wenn der Staat durch Gesetze Freiheiten einschränkt, widerspricht das nicht seinen Grundsätzen sondern folgt aus seiner Logik. Wenn die Polizei Gewalt ausübt, dann nicht gegen ihre Prinzipien sondern vollkommen im Einklang mit ihnen. Denn die Polizei und übrige Sicherheitsbehörden sind als Organe schließlich da, um das vom Staat beanspruchte Gewaltmonopol umzusetzen und zur vollen Geltung zu bringen.
Ihre Aufgaben sind die Aufrechterhaltung des bürgerlichen Geschäftsordnung und die Absicherung des kapitalistischen Normalbetriebs von Eigentum, Ausbeutung und Konkurrenz – auch und gerade in Zeiten der Krise. Beispielhaft zeigt sich das in der jüngsten Blockade der Werktore durch Arbeiter*innen während eines wochenlangen Streiks bei der Gießerei Halberg-Guss in Leipzig, die erst durch die Auflösungsdrohung der Polizei ihr Ende fand. Die neuen Polizeigesetze legitimieren diese Vorgehensweise, indem sie solche Formen der Arbeitskämpfe als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung sanktionieren können. Wenn nun also staatliche Zugriffsinstrumente ausgeweitet und mit immer größerem Aufwand durchgesetzt werden sollen, sagt das einerseits eine Menge über den derzeitigen Zustand dieser Ordnung aus und zeigt andererseits auch, gegen wen sich das polizeiliche Vorgehen alles richten kann und wird.
Denn natürlich sind das Ziel der bestehenden und kommenden Gesetze, die mit „Terrorismus“ begründet werden, niemals nur die Fälle islamistischer Anschläge, die zu ihrer Begründung herhalten müssen. Schon seit langer Zeit werden in Deutschland etwa kurdische und türkische Linke unter Terrorismusvorwurf inhaftiert und mit Verfahren überzogen, weil sie oppositionelle Bewegungen gegen das Erdoğan-Regime unterstützen.
Der Maßnahmenkatalag der neuen Polizeigesetze spricht eine deutliche Sprache: Präventivhaft, Überwachung, Kontaktverbote, Meldeauflagen. Einen Teil dieser Vorhaben wurden im Kontext von Demonstrationen und öffentlichen Veranstaltungen schon viele Jahre an Aktivist*innen und Fußballfans getestet; nun soll es in Gesetzestexten festgeschrieben und zur offiziellen Leitlinie des repressiven Handelns gegen abweichendes Verhalten werden. Eine Entwicklung, die sich im öffentlichen Sprachgebrauch bereits seit einiger Zeit niederschlägt, etwa wenn der Begriff des Terrorismus inflationär für Sachbeschädigungen während der G20-Proteste oder für angekündigte Blockaden von Naziaufmärschen verwendet wird.
Was darf‘s denn sein? Abhören, einsperren oder doch lieber tasern?
Der Terrorismusbegriff erfährt damit eine enorme Ausdehnung, wird aber gleichzeitig von der Bedingung konkreter Straftaten weiter abgekoppelt und in den Bereich der „Gefahrenabwehr“ vorgeschoben.
Die Wahrscheinlichkeit einer solchen von der Polizei prognostizierten Gefahr soll dann auch ausreichen, um tiefgehende Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und die Privatssphäre zu begründen. Dabei setzt sich ein Trend fort, der in der Realität ohnehin schon seinen Lauf genommen hat: Unter dem Vorwand der „Terrorismusprävention“ soll die Polizei mit geheimdienstähnlichen Methoden überwachen und ohne Gerichtsurteile sanktionieren können. Eine derartig ausgerichtete Polizeiarbeit als Ersatzbestrafung kann vielfältige Formen annehmen: Präventivgewahrsam bis zu 74 Tage (auch in ausländerrechtlichen Bereichen wie Abschiebung möglich), mit Zwang durchsetzbare Gefährdeansprachen per Vorladung zur Polizei oder Meldeauflagen ohne Richter*innenvorbehalt für einen Zeitraum von 6 Monaten aufgrund eines Ermittlungsverfahren in der Vergangenheit.
Auch für Demonstrationsgeschehen soll die Eingriffschwelle für die Polizei herabgesetzt werden, Vermummung soll wieder als Straftat gelten und der Einsatz von Elektroimpulsgeräten a.k.a. Tasern soll dem des Schlagstocks noch voraus gehen. Schon im Vorfeld politischer Aktionen sollen durch die Einordnung des „besonders schweren Landfriedensbruchs“ in die „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ Überwachungsmaßnahmen gegen potentielle Gefährder*innen möglich werden.
Auch außerhalb von Demos soll durch das NPOG in rund einem dutzend Gesetzespunkte eine staatliche Vorratssammlung auf Basis der Gefahrenabwehr realisiert werden. Nicht nur der Ausbau von Spähsoftware, Spitzeln und Datenbanken sondern auch der Zugriff auf öffentlich zugängliches Bild- und Tonmaterial schon bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung von Ordnungwidrigkeiten, lassen kaum Wünsche für die Rainer Wendts dieser Welt offen.
Nein zum Niedersächsischen Polizeigesetz
Der Widerstand gegen das NPOG wird zwar all diese Entwicklungen nicht plötzlich aufhalten oder ins Gegenteil verkehren. Dennoch ist ein lautes und öffentlich wahrnehmbares NEIN! gegen diese neuerliche sicherheitsstaatliche Schweinerei dringend geboten.
Deshalb ist es durchaus erfreulich, dass sich dieser Tage vermehrt breite Bündnisse und Bewegungen gegen Polizeigesetze, Rechtsruck und Abschottungspolitik bilden und ins gesellschaftliche Handgemenge begeben. Bei allen politischen Unterschieden im Kleinen und Größeren ist dies doch ein wichtiges Zeichen, dass progressive Minimalkonsense möglich und eine Faschisierung der Gesellschaft nicht unausweichlich ist.
Organisiert euch, mischt euch ein! Autoritäre Sehnsüchte begraben!